Klienten-Info
Web Ausdruck - https://www.wt-pedevilla.at/
Nichtfinanzielle Berichterstattung - Nicht nur für große Konzerne relevant
[März 2024]Der Wert eines Unternehmens lässt sich schon lange nicht mehr rein über finanzielle Kennzahlen darstellen. Innovationskraft, Mitarbeiterzufriedenheit, der Verbrauch von natürlichen Ressourcen oder gesellschaftliche Verantwortung beeinflussen den langfristigen Erfolg eines Unternehmens und schlagen sich auch in finanziellen Kennzahlen nieder. Investoren oder Kunden legen bei ihren Investitions- oder Kaufentscheidungen immer mehr Wert auf ökologische oder soziale Belange. Auch der Gesetzgeber und die EU sehen diese Themen im Rahmen des "Green Deal" als neue Wachstumsstrategie und möchten die Union bis 2050 zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft ohne Netto-Treibhausgasemissionen machen. Damit einhergehend wird auch die nichtfinanzielle Berichterstattung (oder Nachhaltigkeitsberichterstattung) für Unternehmen immer relevanter und die Vorschriften dazu immer umfangreicher.
Gesetzliche Bestimmungen
Im österreichischen Unternehmensrecht wurde schon bisher von großen Kapitalgesellschaften eine Analyse der wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, einschließlich Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, im Rahmen des Lageberichts verlangt. In anderen europäischen Ländern gab es bereits ähnliche Vorgaben. Aus Sicht der EU wurden diese Anforderungen jedoch in der Praxis nur unzureichend umgesetzt. Zudem fehlten für eine angemessene Nachhaltigkeitsberichterstattung einheitliche Qualitätsstandards und Mindestanforderungen. Dies machte es für Investoren, Kunden aber auch eine breitere Öffentlichkeit schwer, nichtfinanzielle Informationen zu vergleichen bzw. auf deren Zuverlässigkeit zu vertrauen.
Non-Financial Reporting Directive (NFRD)
Die NFRD der Europäischen Union (Richtlinie 2014/95/EU) und das daraus folgende "Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)" verpflichtete bestimmte große Unternehmen in Österreich dazu, ab 2017 in ihren Jahresabschlüssen und Lageberichten auch über nichtfinanzielle Aspekte und die Diversität betreffende Informationen zu berichten.
Wer ist betroffen?
Von der Richtlinie umfasst sind große Unternehmen, die gleichzeitig Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Im Wesentlichen sind dies kapitalmarktorientierte Unternehmen bzw. Kreditinstitute und Versicherungen, in Österreich etwa 120 Unternehmen.
Worüber muss berichtet werden?
In einer nichtfinanziellen Erklärung müssen Angaben über das Geschäftsergebnis, den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Auswirkungen der Tätigkeit enthalten sein. Diese Informationen müssen sich darüber hinaus auf folgende Nachhaltigkeitsthemen beziehen:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
- auf die Achtung der Menschenrechte und
- auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Angaben müssen eine Beschreibung des Geschäftsmodells enthalten. Weiters ist eine Darstellung der Konzepte und Maßnahmen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsthemen inklusive sich daraus ergebender Risiken erforderlich. Zusätzlich wird von großen Aktiengesellschaften verlangt, den Corporate Governance Bericht um ein Diversitätskonzept zu erweitern. Unternehmen konnten die Informationen im Rahmen des Geschäftsberichts oder als eigenen Bericht veröffentlichen.
Mit der Umsetzung der NFRD in den Mitgliedstaaten wurde auch schnell Kritik laut. Zum einen sei die Zahl der betroffenen Unternehmen zu gering. Zum anderen zeigten die vorgelegten Berichterstattungen Defizite in punkto Vollständigkeit, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die EU-Kommission hat die NFRD überarbeitet und im Dezember 2022 die zukünftig geltende CSRD (Richtlinie 2022/2464/EU) veröffentlicht. In der CSRD werden Berichtsstandards sowie Prüfpflichten ergänzt, außerdem wird der Kreis der verpflichteten Unternehmen deutlich ausgeweitet. Nichtfinanzielle Berichterstattung soll mit den Zielen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung in Einklang gebracht werden und Kapitalströme in Richtung einer "grünen" Wirtschaft gelenkt werden.
Wer ist betroffen?
Künftig gilt die Berichtspflicht für so genannte "große Kapitalgesellschaften". Das sind alle Unternehmen, die zumindest zwei der drei Größenmerkmale erfüllen:
- Bilanzsumme über 20 Mio. €,
- Nettoumsatzerlöse über 40 Mio. €,
- durchschnittliche Beschäftigtenzahl von über 250 während des Geschäftsjahres.
Außerdem sind kapitalmarktorientierte kleinere und mittlere Unternehmen "KMU" umfasst. Für diese soll allerdings ein eigener verhältnismäßiger Standard entwickelt werden und sie werden erst drei Jahre später verpflichtet. Auf Konzernebene ist ebenfalls auf das Vorliegen eines "großen Konzerns" abzustellen, wobei es innerhalb von berichtspflichtigen Konzernstrukturen zu Erleichterungen kommen kann. Die Richtlinie sieht auch vor, dass Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU unter bestimmten Voraussetzungen von der Berichtspflicht umfasst sind. Dies gilt für
- Drittstaatenunternehmen mit 150 Mio. € Umsatz in der EU,
- deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder
- deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. € Umsatz erreichen.
- Drittstaatunternehmen, die an einem geregelten Kapitalmarkt in der EU notiert sind.
Ab wann gilt die Berichtspflicht?
Die Berichtsanforderungen der CSRD werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Jänner 2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten, der dann sukzessive erweitert wird:
- ab 2025 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (Berichtsjahr 2024);
- 2026 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (Berichtsjahr 2025);
- 2027 für kapitalmarktorientierte KMU und Unternehmen aus Drittstaaten (Berichtsjahr 2026) mit der Möglichkeit auf Aufschub bis 2028;
- 2028 für Unternehmen aus Drittstaaten (Berichtsjahr 2029).
Somit müssen ab 2025 rund 2.000 Unternehmen in Österreich einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. In der gesamten EU wächst der Kreis der Berichtspflichtigen von rund 11.000 auf etwa 49.000 Firmen.
Worüber muss berichtet werden?
Die CSRD soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausweiten. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU einzuführen. Inhaltlich orientiert sich die CSRD an der ESG-Logik. Das heißt, es müssen Kennzahlen aus den Bereichen Environmental, Social und Governance veröffentlicht werden sowie Kennzahlen zur EU-Taxonomie (Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten). Weiters beruhen Angabepflichten auf dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.
Ich bin nicht betroffen - bin ich betroffen? CSRD-Berichtspflicht als Chance für KMUs
KMU (sofern nicht kapitalmarktorientiert) sind aus der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD ausgenommen. Jedoch können die neuen Regelungen auch für solche Unternehmen große Auswirkungen haben. Bereits jetzt fertigen viele kleine Unternehmen freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht an. Sie haben erkannt, dass sie dadurch ihre Reputation verbessern können. Kunden und potenzielle Arbeitnehmer achten verstärkt auf Nachhaltigkeit. Sie wollen wissen, wie ein Unternehmen auf sein Umfeld einwirkt, also wie es soziale, ökologische und ökonomische Belange miteinander vereinbart. Zudem bietet es die Möglichkeit, sich von Wettbewerbern in der Branche zu differenzieren. Weiters wird in Zukunft - noch stärker als schon bisher - im Rahmen von Ausschreibungen, Förderanträgen oder bestehenden Geschäftsverträgen eine Berichterstattung vorausgesetzt. Die Notwendigkeit von Transparenz beschränkt sich nicht auf firmenindividuelle Aspekte, die gesamte Wertschöpfungskette ist abzubilden. Daher werden viele große (berichtspflichtige) Unternehmen zukünftig eigene Standards auf Lieferanten und Vertragspartner umlegen.
Mit der neuen Nachhaltigkeitsberichtspflicht kommt auch auf kleinere und mittlere Unternehmen einiges an Aufwand zu. Neben den formalen Anforderungen, die zu erfüllen sind, hilft die Beschäftigung mit der Thematik auch dabei, sich grundsätzlich Gedanken darüber zu machen, wie Nachhaltigkeit im Unternehmen gelebt wird und wie man sich diesbezüglich positionieren möchte. Dies wiederum kann eine Chance für KMUs sein.
Bild: © Adobe Stock - Kalawin
Die Digitalisierung als Chance für Unternehmen - Ein Überblick
[März 2024]Die Digitalisierung hat sich zu einem zentralen Treiber für Veränderungen in der Geschäftswelt entwickelt. Die technologischen Fortschritte beeinflussen nahezu alle Aspekte der Unternehmensführung, wodurch sich für Unternehmen sowohl Chancen als auch Risiken eröffnen. Ausgewählte Chancen der Digitalisierung für Unternehmen werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.
Effizienzsteigerung und Kosteneinsparungen
Eine der bedeutendsten Chancen, welche die Digitalisierung Unternehmen bietet, ist die Möglichkeit zur Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung. Durch die Automatisierung von Prozessen, den Einsatz von Datenanalysen und den Übergang zu Cloud-Computing-Plattformen können Unternehmen ihre betriebliche Leistungsfähigkeit verbessern und gleichzeitig Kosten reduzieren. Unter Cloud-Computing versteht man üblicherweise die Bereitstellung von IT-Infrastruktur und IT-Leistungen (z.B. Server, Speicherplatz oder Anwendungssoftware) als Service über das Internet (Cloud). Vorteile von Cloud-Computing können in der schnelleren Bereitstellung von Innovationen, flexibleren Ressourcen und der Erzielung von Skaleneffekten liegen. Überdies fallen beim Nutzer von Cloud-Computing keine Investitionskosten an und die "Produkte" können bedarfsgesteuert und als Self-Service bereitgestellt werden.
Innovationsmöglichkeiten
Die Integration neuer Technologien wie künstliche Intelligenz (KI) und das Internet der Dinge (IoT) eröffnet Unternehmen innovative Möglichkeiten. Die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, die auf diesen Technologien basieren, ermöglichen es Unternehmen, sich in einem wettbewerbsintensiven Markt zu differenzieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Unter künstlicher Intelligenz versteht man dabei eine gewisse Anzahl moderner mathematisch-statistischer Verfahren mit der Zielsetzung, ein technisches Äquivalent zur menschlichen Intelligenz zu schaffen und dadurch automatische Entscheidungen basierend auf vorliegenden Informationen treffen zu können. Das Internet der Dinge (Internet of Things) bezeichnet die verstärkte Vernetzung zwischen Alltagsgegenständen oder von Maschinen im industriellen Umfeld, sowohl untereinander als auch mit dem Internet. Anders ausgedrückt ist das IoT ein Netzwerk verschiedenster Gegenstände bzw. eine Schnittstelle zwischen virtueller und realer Welt.
Verbessertes Kundenerlebnis
Die Digitalisierung erlaubt es Unternehmen, personalisierte Kundenerlebnisse zu schaffen. Durch die Analyse von Kundendaten können maßgeschneiderte Angebote und Dienstleistungen bereitgestellt werden, wodurch die Kundenzufriedenheit erhöht und die Kundenbindung gestärkt werden kann. Dabei ist zu bedenken, dass der Kunde durch die Digitalisierung nicht nur beim Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung Erfahrungen mit der Marke oder mit dem Unternehmen sammelt, sondern schon bei der Werbung mit dem Vertrieb bzw. mit dem Kundenservice in Kontakt kommen kann. Damit zusammenhängend erleichtert die Digitalisierung auch die Markterschließung. Online-Plattformen und die globale Vernetzung bieten die Möglichkeit, Produkte und Dienstleistungen über geografische Grenzen hinweg anzubieten und so das Potenzial für Umsatzwachstum zu maximieren. Unternehmen können somit leichter in neue Märkte expandieren und zufriedene Kunden gewinnen.
Erhöhte Flexibilität und Agilität
Digitale Technologien schaffen erhöhte Flexibilität und Agilität in Unternehmen. Die Möglichkeit, schnell auf Marktveränderungen zu reagieren und neue Geschäftsmodelle einzuführen, wird durch die Digitalisierung erleichtert. Dies ist entscheidend in einer Welt, die sich ständig weiterentwickelt. Agilität im Unternehmen und damit zusammenhängend agile Methoden des Projektmanagements werden grundsätzlich durch vier zentrale Aspekte definiert. Diese sind Geschwindigkeit, Anpassungsfähigkeit, Kundenzentriertheit und Haltung. Geschwindigkeit und Anpassungsfähigkeit bedeuten für Unternehmen, dass Organisationen schnell und dynamisch auf Veränderungen reagieren und sich rasch anpassen müssen. Aspekte wie kürzere Zyklen und Iterationen, das Voranschreiten in kleinen Schritten und die Möglichkeit, punktuell und schnell auf Kundenwünsche zu reagieren, kennzeichnen den Fokus auf die ständig steigende Kundenzentriertheit. Die agile Haltung enthält schließlich diverse Faktoren von Verhaltensweisen der Mitarbeiter. Wichtig ist dabei ein wertschätzender Umgang miteinander, welcher eine Begegnung auf Augenhöhe ermöglicht.
Auf Projektmanagement bezogen unterscheidet sich die klassische Methode (des Projektmanagements) von der agilen Methode insbesondere dadurch, dass beim klassischen Projektmanagement der Fokus auf Prozessen liegt, beim agilen Projektmanagement hingegen auf Menschen. Überdies zeichnen sich die agilen Methoden des Projektmanagements durch minimale Dokumentation, geringe Planung und iterative Prozesse aus - das Management in einer agilen Organisation ist selbstverwaltend und dezentral. Hingegen sind im Rahmen der klassischen Methode des Projektmanagements die Dokumentation umfassend, die Planung intensiv und die Prozesse linear. Das Management agiert hierbei zentral und die Organisation ist verwaltend. Typische Vorteile agilen Projektmanagements sind der stark ausgeprägte Teamgedanke sowie die Selbstorganisation. Durch kontinuierliche Verbesserungsprozesse soll es überdies möglich sein, nachhaltig aus bisherigen Erfahrungen zu lernen und Priorisierungen anzupassen.
Big Data
Die Digitalisierung bietet im Zusammenhang mit dem Schlagwort "Big Data" die Möglichkeit, bessere Informationen als Grundlage für Entscheidungen liefern zu können. Big Data bezeichnet die für das Zeitalter der Digitalisierung typische hohe Menge, Übertragungsgeschwindigkeit und Heterogenität von Daten. Big-Data-Analysen sind innovative und kosteneffiziente Analyseverfahren, welche diesen Dateneigenschaften gerecht werden sollen und somit eine bessere Entscheidungsgrundlage ermöglichen sollen. Dies kann wiederum zur Verbesserung der Unternehmensstrategie beitragen.
Bei der Analyse von Big Data müssen Unternehmen einige Herausforderungen bewältigen. Die bekanntesten sind die "4 Vs von IBM" - Volume, Velocity, Variety und Veracity. Volume bezeichnet dabei die steigende Datenmenge, welche Unternehmen in den Griff bekommen müssen, um daraus sinnvolle Informationen extrahieren zu können. Es geht dabei vor allem um die effiziente Verwaltung von Datenmengen. Variety bringt zum Ausdruck, dass Daten in vielen Formaten vorliegen und eine Herausforderung schon darin bestehen kann, Daten von verschiedenen Quellen miteinander kompatibel zu machen. Ein wichtiges Ziel besteht darin, die unterschiedlichen Arten von Daten auswertbar zu machen, um bestimmte Muster erkennen zu können bzw. Aussagen formulieren zu können. Velocity verweist auf die Geschwindigkeit, mit der die aktuellen Daten zur Verfügung stehen und zeigt, dass eine möglichst zeitnahe Analyse essentiell ist. Real-time-Auswertungen sind für Unternehmen wichtig, da sie die Analysequalität bestimmen und oftmals Schlussfolgerungen - etwa im Risikomanagement oder bei Predictive-Maintenance - in Sekundenschnelle erforderlich sind. Schließlich versteht man unter Veracity die Datenqualität. Diese ist entscheidend bei der Gewinnung von Mehrwert aus den vorhandenen Daten, da unvollständige, fehlerhafte oder unlesbare Daten Berechnungsergebnisse negativ beeinflussen und Analysen erschweren. Im Idealfall führt der Einsatz von Big Data zur Erzielung von Wettbewerbsvorteilen, der Generierung von Einsparungspotentialen sowie zur Optimierung von Geschäftsprozessen und der Schaffung bzw. Verbesserung von bestehenden Geschäftsmodellen. Praktisch betrachtet können Unternehmen sich möglichst effizient auf den Wettbewerb einstellen und früher auf Marktveränderungen reagieren.
Bild: © Adobe Stock - Alexander Limbach
Investitionsentscheidungen richtig treffen und erfolgreich umsetzen - Einleitung
[September 2023]Investitionsentscheidungen gehören zweifellos zu den wichtigsten und zugleich anspruchsvollsten Unternehmensentscheidungen. Eine falsche Investition kann sich langfristig negativ auf die Entwicklung des Unternehmens auswirken, während eine richtige Investition einen bedeutenden Beitrag zum Wachstum und Erfolg leisten kann. Umso wichtiger ist es daher, sämtliche relevante Aspekte bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Bei Investitionsentscheidungen müssen zahlreiche Faktoren in Betracht gezogen werden, darunter steuerliche Aspekte, Investitionsförderungen, Kapazitäts- und Auslastungsplanung, Logistik sowie Auswirkungen auf das Personal. Die langfristige Rentabilität der Investitionen ist dabei ein zentrales Kriterium.
Es gibt verschiedene Arten von Investitionsentscheidungen, die jeweils unterschiedliche Fragestellungen und Herausforderungen mit sich bringen. Eine Wahlentscheidung befasst sich damit, welche Investition aus mehreren Alternativen realisiert werden soll. Bei einer Ersatzentscheidung wird entschieden, ob ein bestehendes Investitionsgut durch ein neues ersetzt werden soll. Die Investitionsdauerentscheidung betrifft die Nutzungsdauer eines Investitionsobjekts, während Programmentscheidungen die Auswahl und Realisierung einer Kombination mehrerer Investitionsprojekte umfassen.
Der Entscheidungs- und Umsetzungsprozess von Investitionsvorhaben lässt sich typischerweise in mehrere Phasen unterteilen. In der Planungsphase werden Handlungsalternativen aufgezeigt, Informationen gesammelt, die Durchführbarkeit geprüft und Wirtschaftlichkeitsrechnungen durchgeführt. In der Realisationsphase wird die Investitionsentscheidung getroffen und die Umsetzung erfolgt. In der Überwachungs- und Kontrollphase werden Investitionskontrollrechnungen durchgeführt, Soll-Ist-Vergleiche vorgenommen und ein Investitionscontrolling etabliert.
Investitionsrechenverfahren spielen in allen Phasen des Entscheidungsprozesses eine wichtige Rolle, um die erforderlichen Entscheidungen zu quantifizieren, Argumente zu stützen und verschiedene Alternativen miteinander zu vergleichen. Vereinfacht ausgedrückt dienen die Investitionsrechenverfahren zur Beurteilung von Investitionsprojekten, wobei die absolute oder die relative Vorteilhaftigkeit überprüft werden kann. Wesentliche Voraussetzungen für die Beurteilung einer Investition sind die Einnahmen und Ausgaben, die dem Projekt zugeordnet werden können. In der Theorie und Praxis unterscheidet man bei den Modellen der betriebswirtschaftlichen Investitionsrechnung zwischen statischen und dynamischen Investitionsrechenverfahren.
Bild: © Adobe Stock - DESIGN ARTS
Statische Investitionsrechenverfahren
[September 2023]Die statischen Investitionsrechenverfahren spielen aufgrund ihrer einfacheren Anwendbarkeit und Verständlichkeit in der Praxis eine bedeutende Rolle bei der groben Bewertung von Investitionsmöglichkeiten. Bei den statischen Investitionsrechenverfahren werden die dem Objekt zurechenbaren Einnahmen und Ausgaben periodisiert und Durchschnittswerte abgeleitet. Diese Durchschnittswerte sind maßgebend für die entsprechende Entscheidung, wobei der Faktor Zeit vernachlässigt wird - dies ist zugleich der größte Schwachpunkt der statischen Investitionsrechenverfahren, da dem unterschiedlichen zeitlichen Anfall der Zahlungen nicht ausreichend Rechnung getragen wird. So erfolgt zwar eine Periodisierung des Aufwands in Form von Abschreibungen, jedoch bleibt die zu Beginn der Investition getätigte Auszahlung in der Berechnung unberücksichtigt bzw. wird sie lediglich in Form von kalkulatorischen Zinsen (als Aufwand) berücksichtigt.
Bedeutsame Formen der statischen Investitionsrechenverfahren sind die Kostenvergleichsrechnung, die Gewinnvergleichsrechnung, die statische Rentabilitätsrechnung und die statische Amortisationsrechnung - sie alle werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.
Kostenvergleichsrechnung
Die Kostenvergleichsrechnung ermittelt die Vorteilhaftigkeit aus mehreren Projekten auf Basis der zurechenbaren Kosten bzw. der Kostenersparnis im Falle einer Rationalisierungsinvestition. Die Kostenvergleichsrechnung konzentriert sich darauf, die Investition mit den niedrigsten durchschnittlichen Kosten auszuwählen. Dabei werden die durchschnittlichen Periodenkosten berücksichtigt, um Schwankungen auszugleichen. Typischerweise sind folgende Kostenarten (welche in fixe und variable Kosten getrennt werden können) im Rahmen der Kostenvergleichsrechnung miteinzubeziehen: Löhne, Gehälter und Lohnnebenkosten, Materialkosten, Personalkosten, Versicherungskosten, Energiekosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, kalkulatorische Abschreibung sowie kalkulatorische Zinsen. Die Kostenvergleichsrechnung wird oftmals bei der Beurteilung von Ersatzinvestitionen verwendet.
Gewinnvergleichsrechnung
Die Gewinnvergleichsrechnung ist eine Weiterführung der Kostenvergleichsrechnung. Bei der Gewinnvergleichsrechnung liegt der Fokus darauf, die Investition mit dem höchsten durchschnittlichen Gewinn (als absolute Größe) auszuwählen und Projekte mit Verlusten zu vermeiden. Abgeleitet von der Gewinnvergleichsrechnung lässt sich auch die kritische Menge bzw. Break-even-Menge berechnen. Die kritische Menge bezeichnet z.B. jene Menge bzw. Stückzahl, bei der die alternativen Investitionen gleichwertig sind.
Statische Rentabilitätsrechnung
Die statische Rentabilitätsrechnung zielt darauf ab, die Investition mit der höchsten durchschnittlichen Rendite zu wählen, wobei Projekte mit einer Rendite unterhalb der geforderten Mindestverzinsung ausgeschlossen werden. Als Kosten der Finanzierung (i.S.d. Mindestverzinsung) wird in der Regel der Grenzkapitalkostensatz verwendet. Mittels Rentabilitätsberechnungen können Projekte mit unterschiedlichen Investitionskosten verglichen werden - dabei ergänzen Rentabilitätsberechnungen idealerweise die Gewinnvergleichsrechnungen.
Statische Amortisationsrechnung
Die statische Amortisationsrechnung bzw. Amortisationsdauer - im Vergleich zur statischen Rentabilitätsrechnung - betrachtet die benötigte Zeitdauer, um die Investitionskosten aus den Einnahmenüberschüssen zurückzugewinnen (Pay-off period). Je kürzer die Amortisationsdauer ist, desto vorteilhafter ist die Investition. Die Amortisationsrechnung wird oft zur Einschätzung des Risikos von Investitionsprojekten herangezogen. Die Amortisationsdauer kann dahingehend Klarheit bringen, inwieweit Deckung mit branchenspezifischen Erfahrungswerten besteht.
Verglichen mit anderen Investitionsrechenverfahren verwendet die Amortisationsrechnung keine buchhalterischen Größen, sondern basiert auf Zahlungsströmen. Dieser Cashflow geht grundsätzlich vom Gewinn aus und korrigiert diesen um unbare Aufwendungen (wie z.B. Abschreibungen) und Erträge. Konkret wird der "Cashflow from operating activities" für die Berechnung herangezogen, da Veränderungen im Working Capital unberücksichtigt bleiben.
Bild: © Adobe Stock - David
Dynamische Investitionsrechenverfahren
[September 2023]Da die statischen Investitionsrechenverfahren für eine erste grobe Beurteilung geeignet sind, aber konzeptionelle Schwächen aufweisen, sollten bei der detaillierten Prüfung von Investitionsentscheidungen dynamische Verfahren eingesetzt werden. Insbesondere der Faktor Zeit wird im Rahmen der statischen Verfahren vernachlässigt, was dazu führt, dass Gewinne gleich behandelt werden, egal in welcher Periode sie auch anfallen. Diese Nichtberücksichtigung des Zinseszinseffekts macht sich umso stärker bemerkbar, je länger die Laufzeit des Projektes ist - umso größer ist auch der Mangel bei den statischen Investitionsrechenverfahren. Ein weiterer häufiger Fehler bei den statischen Investitionsrechenverfahren liegt darin, dass nur das Jahr der Anschaffung (d.h. der Investition) analysiert wird und die für das erste Jahr getroffenen Annahmen auch für die restliche Zeit der Nutzungsdauer Gültigkeit haben sollen, obwohl etwa Löhne, Erlöse, Energiepreise etc. im Zeitablauf Schwankungen unterliegen.
Dynamische Investitionsrechenverfahren erfordern zwar mehr Eingangsdaten, bieten jedoch eine höhere Genauigkeit. Die Vorteile dynamischer Investitionsrechenverfahren liegen vor allem in der Berücksichtigung des zeitlichen Anfalls von Ein- und Auszahlungen (je früher der Rückfluss, desto höher der Wert) und in der besseren Vergleichbarkeit mit alternativen Investitionsmöglichkeiten. Vereinfacht ausgedrückt berücksichtigen die dynamischen Verfahren den zeitlichen Unterschied zwischen Einzahlungen und Auszahlungen und machen Zahlungsströme vergleichbar, indem entweder auf den Endwert aufgezinst (Endwertmethode) oder auf den Investitionszeitpunkt abgezinst (Barwertmethode) wird.
Im Folgenden werden die gängigen dynamischen Investitionsrechenverfahren beschrieben und es werden Interpretationsmöglichkeiten für die berechneten Ergebnisse dargestellt. Dabei handelt es sich um die Kapitalwertmethode, die dynamische Annuitätenmethode, die Interner-Zinssatz-Methode sowie die dynamische Amortisationsrechnung.
Damit die dynamischen Verfahren ausreichend Aussagekraft haben, müssen mehrere Annahmen erfüllt sein. Neben der Existenz eines vollkommenen und vollständigen Kapitalmarkts wird etwa vorausgesetzt, dass Kapital uneingeschränkt vorhanden ist und für die zugrundeliegenden Investitionsprojekte zur Verfügung steht. Überdies wird angenommen, dass der Kalkulationszinssatz jenem Zinssatz entspricht, zu dem Geld am Kapitalmarkt veranlagt werden könnte - die Entscheidung liegt also darin, das Kapital am Kapitalmarkt zu veranlagen oder in das zu untersuchende Projekt zu investieren. Schließlich ist der Kalkulationszinssatz gegebenenfalls um einen Risikozuschlag zu erhöhen - das ist dann notwendig, wenn nicht für alle Projekte Sicherheit bzw. die gleiche Sicherheit unterstellt werden kann.
Kapitalwertmethode
Der Kapitalwert einer Investition ist die Summe aller Ein- und Auszahlungen, die auf den Investitionszeitpunkt (t0) abgezinst werden. Es ist wichtig, die Ein- und Auszahlungen der Investition dem Planungszeitraum zuzuordnen, der typischerweise 5 bis 10 Jahre umfasst. Der Kapitalwert zeigt, um welchen Betrag die Investition "mehr bringt" als eine alternative Anlage zum Kalkulationszinssatz. Dabei kann mittels Kapitalwertmethode sowohl eine absolute als auch eine relative Vorteilhaftigkeit berechnet werden. Dabei hängt der Kapitalwert stark vom Kalkulationszinssatz ab: je höher der Zinssatz, desto weniger vorteilhaft ist die Investition, da der Barwert der zukünftigen Zahlungen durch den höheren Zinssatz geringer wird. Die Kapitalwertmethode ermöglicht auch die Berücksichtigung von komplexen Parametern wie Steuerwirkungen und Finanzierungsentscheidungen. Da die Kapitalkosten bereits im Kalkulationszinssatz abgebildet werden, dürfen Zinsaufwendungen bzw. Zinszahlungen (d.h., kalkulatorische Zinsen) nicht nochmals in dem Zahlungsstrom bei der Berechnung des Kapitalwerts berücksichtigt werden.
Dynamische Annuitätenmethode
Die Annuität einer Investition ist der jährliche Rentenbetrag über die Nutzungsdauer des Projekts, bei dem der Barwert der Renten dem Kapitalwert entspricht. Die dynamische Annuitätenmethode basiert auf den gleichen Grundlagen wie die Kapitalwertmethode. Sie ermöglicht jedoch einen besseren Vergleich von Investitionen mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, da hier die Aussagekraft der Kapitalwertmethode an ihre Grenzen stößt. Die Annuität als gleichbleibende Zahlung über einen definierten Zeitraum stellt den maximal entnehmbaren Betrag dar, sodass der Kapitalwert der restlichen Zahlungen null beträgt. Daher kann mittels (dynamischer) Annuitätenmethode jener Betrag ermittelt werden, welcher über die Laufzeit des Projektes aus dessen Rückflüssen entnommen werden kann, sodass der Kapitalwert genau null beträgt (es wird dann die Verzinsung auf Basis des Kalkulationszinssatzes erreicht).
Interner Zinssatz
Der interne Zinssatz bzw. die Interner-Zinssatz-Methode als Ausprägung der dynamischen Investitionsrechenverfahren haben als Prämisse, dass Projekte nur realisiert werden sollten, wenn ihr interner Zinssatz die geforderte Mindestverzinsung erreicht oder übersteigt. Der interne Zinssatz ist der Zinssatz, bei dem der Kapitalwert einer Investition null ist. Hierbei müssen Ein- und Auszahlungen ebenso im Zeitverlauf abgeschätzt werden. Anders ausgedrückt, wird bei Verwendung der Interner-Zinssatz-Methode prinzipiell von einer Kapitalknappheit ausgegangen. Entscheidungsrelevant ist folglich nicht ein positiver Kapitalwert, sondern eine Verzinsung des für die Investition benötigten Kapitals. Umgekehrt zeigt sich, wie hoch die Kapitalkosten maximal sein dürfen, damit der Kapitalwert nicht negativ wird.
Eine wesentliche Prämisse und zugleich Schwäche der Interner-Zinssatz-Methode ist, dass alle Zahlungen mit dem internen Zinssatz abgezinst werden. Somit wird unterstellt, dass alle Zahlungen des Projekts zum internen Zinssatz veranlagt bzw. beschafft werden können. Ist nun der interne Zinssatz größer als der Kalkulationszinssatz, so wird angenommen, dass aus dem Investitionsprojekt resultierende Zahlungen zu besseren Bedingungen am Kapitalmarkt wiederveranlagt werden können ("Wiederveranlagungsprämisse"). Der "modifizierte interne Zinssatz" versucht diesen Mangel zu beheben. Konkret wird im Rahmen der modifizierten internen Zinssatzmethode ein zweiter Kalkulationszinssatz für die Wiederveranlagung der Rückflüsse verwendet. Da nun sämtliche Rückflüsse zum einheitlich vorgegebenen Zinssatz veranlagt werden, werden rechnerisch alle Rückflüsse gleich behandelt. Typischerweise werden die Kapitalgrenzkosten als Zinssatz für die Zwischenveranlagung herangezogen.
Dynamische Amortisationsrechnung
Bei der dynamischen Amortisationsrechnung bzw. dynamischen Amortisationsdauer wird die Investition mit der relativ kürzesten Amortisationsdauer gewählt. Die dynamische Amortisationsdauer ist eine Kennzahl zur Risikobeurteilung und berücksichtigt explizit Zinsen und Zinseszinsen - sie ähnelt der statischen Amortisationsdauer (im Rahmen der statischen Amortisationsdauer wird jedoch von durchschnittlichen Rückflüssen ausgegangen und der Faktor Zeit wird nicht entsprechend berücksichtigt). Konkret kann mittels dieses Investitionsrechenverfahrens jener Zeitraum bestimmt werden, innerhalb dessen die Investitionsauszahlung in Form von Cash zurückgeflossen ist. Dabei wird jede Periode einzeln betrachtet und die Rückflüsse werden auf den Zeitpunkt t0 abgezinst, um dem unterschiedlichen zeitlichen Anfall der Zahlungen Rechnung tragen zu können.
Der Einsatz von Investitionsrechenverfahren - sowohl statischer als auch dynamischer Natur - kann die Qualität von (Investitions)Entscheidungen nicht zuletzt dadurch erhöhen, dass eine gründliche Auseinandersetzung mit der Investition und eine quantitative Bewertung relevanter Aspekte erforderlich ist. Zu beachten ist, dass die Verwendung von Investitionsrechenverfahren eine umfangreiche Datengrundlage erfordern kann, wie z.B. möglichst genaue Annahmen über zukünftige Ein- und Auszahlungen, Steuerwirkungen und Finanzierungsentscheidungen usw.
Bild: © Adobe Stock - DESIGN ARTS
Mein Unternehmen ist pleite - was jetzt?
[Januar 2023]In Zeiten hoher Energiekosten und auslaufender Corona-Hilfen wird die Zahl der Insolvenzen in Österreich wieder deutlich steigen. Eine Insolvenz bringt aber nicht zwangsläufig das Ende eines Unternehmens mit sich, sondern kann auch einen Neuanfang im Rahmen eines Sanierungsverfahrens bedeuten. Nachfolgend werden wichtige Fragen zu Handlungsmöglichkeiten und nötigen Voraussetzungen beantwortet.
Wann ist ein Insolvenzantrag zu stellen?
Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind:
- Die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (allgemeiner Insolvenzeröffnungsgrund) oder
- seine insolvenzrechtliche Überschuldung (für juristische Personen, Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist und bei Verlassenschaften).
Hinzu kommt, dass bei drohender Zahlungsunfähigkeit ein Sanierungsverfahren eröffnet werden kann.
Das Insolvenzverfahren für Unternehmen kann grundsätzlich in folgende Grundvarianten gegliedert werden:
- Konkursverfahren;
- Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung;
- Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung.
Ob es im Zuge des Insolvenzverfahrens zur Eröffnung eines Sanierungs- oder Konkursverfahrens kommt, hängt u.A. vom Willen des Schuldners ab. Die Gläubiger können durch einen Antrag nur die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bewirken. Die Sanierung im Rahmen eines Sanierungsverfahrens kann nur durch den Schuldner angestrebt werden.
Ein Überblick über die Insolvenztatbestände und deren Folgen bietet nachfolgende Grafik.
Überschuldung | Zahlungsunfähigkeit | Drohende Zahlungsunfähigkeit |
Negatives Eigenkapital - | Fällige Schulden können nicht mehr bezahlt werden | Zukünftige Schulden können vorraussichtlich nicht mehr bezahlt werden |
Schulden sind größer als Verkehrswert des Vermögens |
| |
Insolvenzantragspflicht binnen 60 Tagen | Sanierungsverfahren kann beantragt werden | |
NEIN | JA | Sanierungsverfahren |
Welche weiteren Schritte sind zu setzen, wenn der Konkurstatbestand der Überschuldung bzw. der Zahlungsunfähigkeit vorliegt?
Spätestens 60 Tage ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung muss bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden. Dieser ist beim zuständigen Landesgericht (bzw. Handelsgericht Wien) am Firmensitz einzubringen.
Wer ist verpflichtet, einen Insolvenzantrag einzubringen?
- Bei Einzelunternehmen: die natürliche Person (Inhaber);
- bei Personengesellschaften: alle vollhaftenden Gesellschafter;
- bei einer GmbH: der unternehmensrechtliche Geschäftsführer.
Ebenso ist jeder Gläubiger eines Unternehmens berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und der berechtigte Verdacht besteht, dass dies auch in absehbarer Zeit nicht der Fall sein wird.
Wie muss der Insolvenzantrag gestellt werden? Welche Unterlagen werden benötigt?
- Eine vollständige Liste der Gläubiger mit dem jeweiligen Schuldenstand;
- der Firmenbuchauszug des Unternehmens;
- der Gesellschaftsvertrag des Unternehmens;
- das Vermögensverzeichnis des Unternehmens inklusive des aktuellen Vermögensstatus;
- eine vollständige Kreditorenliste;
- eine vollständige Debitorenliste des Unternehmens;
- die Jahresabschlüsse des Unternehmens der letzten 3 Jahre;
- ein Anlagenverzeichnis;
- eine vollständige Inventarliste;
- eine vollständige Dienstnehmerliste.
Wie werden die Kosten für ein Insolvenzverfahren gedeckt?
Eine wesentliche Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Bescheinigung von kostendeckendem Vermögen. Dabei muss meistens ein Kostenvorschuss beim zuständigen Gericht in Höhe von 4.000 € eingezahlt werden. Hierbei haftet z.B. der Geschäftsführer einer GmbH bis zu diesem Betrag für die anstehenden Kosten des Insolvenzverwalters. Für den Fall, dass dieser Kostenvorschuss mangels verfügbaren Vermögens des Unternehmens nicht aufgebracht werden kann, kann ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen werden.
Was passiert nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Das zuständige Gericht bestellt per Gerichtsbeschluss einen Insolvenzverwalter. In einem Erstgespräch mit dem Unternehmensverantwortlichen wird auch die Frage diskutiert, ob das Unternehmen zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht doch noch weitergeführt werden kann.
Für den Fall, dass das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschlossen war, wird die Antwort auf diese Frage in erster Linie von einer positiven Fortführungsprognose abhängen. Die Frage der Möglichkeit der Fortführung des Unternehmens sollte die Geschäftsführung bereits im Vorfeld klären. Auch Unterlagen für ein etwaiges Sanierungsverfahren sollten bereits ausgearbeitet sein.
Ablauf des Konkursverfahrens
Das Konkursverfahren wird auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners mittels Eröffnungsbeschlusses begonnen. Es folgt die Prüfphase, in der der Masseverwalter ermittelt, ob das Unternehmen saniert und fortgeführt werden kann oder alternativ, wie das Vermögen sinnvoll liquidiert werden kann.
Die Entscheidung fällt die Berichtstagsatzung, in der der Insolvenzverwalter berichtet, ob die Voraussetzungen für eine sofortige Schließung des gesamten Unternehmens oder einzelner Unternehmensbereiche bzw. für eine Fortführung gegeben sind sowie ob ein Sanierungsplan dem gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger entspricht und ob dessen Erfüllung voraussichtlich möglich sein wird. Nach der Gläubigerversammlung folgt die Forderungsanmeldung der Gläubiger, über die in der allgemeinen Prüfungstagsatzung entschieden wird. Die Berichtstagsatzung und die Prüfungstagsatzung können verbunden werden.
Das Konkursverfahren endet mit der Verwertung und Verteilung (Schlussverteilung) der Insolvenzmasse (Verteilungstagsatzung) sowie der Rechnungslegungs- oder Schlussrechnungstagsatzung.
Ablauf des Sanierungsverfahrens
Als Sanierungsverfahren wird das Insolvenzverfahren dann bezeichnet, wenn bei Eröffnung des Verfahrens ein zulässiger Sanierungsplan vorliegt. Liegt ein solcher Plan nicht vor, ist das Insolvenzverfahren als Konkursverfahren zu bezeichnen. Das Ziel des Sanierungsverfahrens ist die rasche finanzwirtschaftliche Sanierung (Entschuldung) des Unternehmens durch Annahme eines Sanierungsplans. Es kann in Form eines Sanierungsverfahrens mit oder ohne Eigenverwaltung beantragt werden.
Grundsätzlich entspricht der Ablauf des Sanierungsverfahrens jenem des Konkursverfahrens. Allerdings weist dieses folgende Besonderheiten auf:
- Die Eröffnung des Sanierungsverfahrens kann bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit beantragt werden;
- das Gericht hat mit der Eröffnungsentscheidung eine Sanierungsplantagsatzung auf 60 bis 90 Tage nach der Eröffnung anzusetzen;
- das Unternehmen darf erst verwertet werden, wenn der Sanierungsplanvorschlag nicht innerhalb von 90 Tagen nach der Eröffnung angenommen wird.
- In beiden Fällen ist zu beachten, dass zur Annahme des Sanierungsplans eine doppelte Mehrheit der bei der Tagsatzung anwesenden Gläubiger erforderlich ist (Kopfmehrheit und Kapitalmehrheit). Wenn kostendeckendes Vermögen vorhanden ist oder ein Kostenvorschuss gelegt wird, kommt es - wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind - zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
- Der Sanierungsplan liegt schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor;
- innerhalb von zwei Jahren müssen mindestens 30 % der Schulden bezahlt werden;
- die Mehrheit der Gläubiger stimmt dem Sanierungsplan zu;
- das Verfahren ist vorbereitet.
Der wesentliche Unterschied zum Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist das höhere Quotenerfordernis (30 % statt 20 %). Außerdem kommt es zu wesentlich geringeren Einschränkungen für den Schuldner, da er unter der Aufsicht eines Sanierungsverwalters über sein Vermögen verfügen kann. Folgende Unterlagen müssen vor der Eröffnung des Verfahrens mit Eigenverwaltung vorgelegt werden:
- Sanierungsplan mit dem Angebot an die betroffenen Gläubiger, binnen 2 Jahren eine Quote zu bezahlen (die Höhe richtet sich je nach Art des Sanierungsverfahrens);
- ein genaues Vermögensverzeichnis;
- eine aktuelle und vollständige Übersicht über den Vermögens- und Schuldenstand, in der die Bestandteile des Vermögens auszuweisen, zu bewerten und die Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen sowie aufzugliedern sind (Status);
- eine Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die folgenden 90 Tage, aus der sich ergibt, wie die für die Fortführung des Unternehmens und für die Bezahlung der Masseforderungen notwendigen Mittel aufgebracht und verwendet werden sollen (Finanzplan);
- ein Gläubigerverzeichnis;
- eine Übersicht darüber, wie die zur Erfüllung des Sanierungsplans nötigen Mittel aufgebracht werden sollen;
- Angaben über die Anzahl der Beschäftigten und über die im Unternehmen errichteten Organe;
- Informationen über die zur Erfüllung des Sanierungsplans nötigen Reorganisationsmaßnahmen, insbesondere Finanzierungsmaßnahmen;
- die letzten 3 Jahresabschlüsse.
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Der Vorteil des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung ist das geringere Quotenerfordernis in Höhe von 20 % (statt 30 % bei Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung). Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens sind:
- Der Sanierungsplan liegt schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor;
- innerhalb von zwei Jahren müssen mindestens 20 % der Schulden bezahlt werden können;
- die Mehrheit der Gläubiger stimmt dem Sanierungsplan zu.
Ist der Sanierungsplan bestätigt, ist das Insolvenzverfahren aufgehoben - der Schuldner erlangt die Verfügungsmacht über sein Vermögen zurück.
Bild: © Adobe Stock - Eigens