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Klienten-Info

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Web Ausdruck - https://www.wt-pedevilla.at/

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel

[Dezember 2007]

Für alle Steuerpflichtigen

:: Sonderausgaben (Zahlung vor Jahresende)

  • Beschränkt abzugsfähig
    "Topfsonderausgaben" (Personenversicherungen, junge Aktien, Wohnraumschaffung) unterliegen einer Einschleifregelung bei Einkünften ab € 36.400,- bis € 50.900,- und bleiben darüber hinaus unberücksichtigt. Ferner sind sie nur bis zu einem Viertel des Höchstbetrages von € 2.920,- abzugsfähig (maximal € 730,-). Dieser erhöht sich um weitere € 2.920,-, wenn ein Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht und um weitere € 1.460,- ab 3 Kindern.
  • Ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig sind:
    Der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten, sofern sie nicht Betriebsausgaben sind. Auch pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten als Sonderausgaben absetzen.
  • Höchstbetrag ohne Einschleifregel
    Kirchenbeiträge bis € 100,- und bestimmte Zuwendungen für Forschung bis 10% der Vorjahreseinkünfte.

:: Außergewöhnliche Belastungen

Damit der vom Einkommen und Familienstand abhängige Selbstbehalt (max. 12% des Einkommens) überstiegen wird, ist es sinnvoll, Zahlungen noch 2007 zu leisten. (z.B. Krankheitskosten, Einbau eines behindertengerechten Bades, Begräbniskosten bis € 3.000,-, wenn sie keine Deckung im Nachlass finden, bei höheren Kosten ist deren Zwangsläufigkeit nachzuweisen). Unterhaltsaufwendungen sind nur insoweit abzugsfähig, als sie beim Berechtigten selbst a.g. Belastung darstellen. Bei bestimmten a.g. Belastungen (z.B. Katastrophenschäden) entfällt der Selbstbehalt. Für Kinder kann ein Pauschalbetrag von monatlich € 110,- geltend gemacht werden, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht.
Anmerkung: Ausländische Einkünfte sind bei der Einkommensermittlung sowohl für die Höhe der Topfsonderausgaben als auch der a.g. Belastung mitbestimmend.

:: Spenden

An bestimmte Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) können Spenden in der Höhe von 10% des Vorjahresgewinnes bzw. der Einkünfte als Betriebs- ausgaben/Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.

:: Zukunftsvorsorge - Bausparen: Prämien 2007

Die 2007 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von € 2.115,- pro Jahr führt zu einer staatlichen Prämie von 9%, d.s. € 190,44.
Beim Bausparen gilt für 2007 eine staatliche Prämie von 3,5% (ab 2008: 4%) bis zu einem Einzahlungsbetrag von € 1.000,-.

Für Unternehmer

:: Steuerbegünstigte Gewinnbesteuerung

  • Halber Steuersatz für nicht entnommenen Gewinn gem. § 11 a EStG
    Die Begünstigung kann von bilanzierenden natürlichen Personen (ab 2007 auch von Freiberuflern) in Anspruch genommen werden. Der Gewinn kann bis zur Höhe des Eigenkapitalzuwachses, höchstens jedoch bis € 100.000,- mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert werden.
  • Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG
    Dieser kann ab 2007 von natürlichen Personen geltend gemacht werden, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgabenrechnung ermitteln. Die Grenze liegt bei 10% des Gewinnes, maximal € 100.000,-. Voraussetzung ist die Anschaffung oder Herstellung von begünstigten abnutzbaren körperlichen Anlagegütern (nicht aber Investitionen in Gebäude, PKW, geringwertige oder gebrauchte Wirtschaftsgüter) mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren oder von bestimmten Wertpapieren, die dem Anlagevermögen ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden. Scheiden körperliche Wirtschaftsgüter vorzeitig aus, ist der geltend gemachte Freibetrag im Jahr des Ausscheidens gewinnerhöhend anzusetzen. Die Regelung der Ersatzbeschaffung bei Wertpapieren wird dahingehend eingeschränkt, dass ab 2008 nur noch körperliche Wirtschaftsgüter in Betracht kommen.

:: Sonstige Maßnahmen

  • Vorgezogene Investitionen
    Bei Anschaffung und Inbetriebnahme noch vor Jahresende kann die Halbjahres-AfA abgesetzt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis € 400,-) sind in voller Höhe absetzbar.
  • Forschungsfreibetrag / Forschungsprämie / Auftragsforschung
    Als Betriebsausgaben können 25% vom Aufwand ("Frascati-Manual") bzw. 35% für erhöhten F&E Aufwand für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen und 25% für Auftragsforschung bis maximal € 100.000,- p.a. geltend gemacht werden - seit 2007 gilt dies jedoch nur für Aufwendungen in Betriebstätten innerhalb des EWR. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Forschungsprämie von 8%.
  • GSVG-Befreiung
    Kleinunternehmer (Jahresumsatz unter € 30.000,-, Einkünfte unter € 4.093,92) können eine Ausnahme von der GSVG-Pflichtversicherung für 2007 bis 31. Dezember 2007 beantragen. Sie ist möglich für Jungunternehmer (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), generell für Männer über 65 bzw. Frauen über 60 und für Personen über 57 Jahre, wenn die erwähnten Einkommens- und Umsatzkriterien in den letzten fünf Jahren erfüllt waren.
  • Aufbewahrungspflichten
    Am 31. Dezember 2007 endet die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2000. Unterlagen, die für ein anhängiges Abgaben- oder sonstiges behördliches / gerichtliches Verfahren von Bedeutung sind, sind weiterhin aufzubewahren. Unterlagen für Grundstücke bei Vorsteuerrückverrechnung sind 12 Jahre lang aufzubewahren. Für Grundstücke, die nicht ausschließlich einem unternehmerischen Zweck dienen und für die beim nicht-unternehmerischen Teil ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde, verlängert sich die Aufbewahrungspflicht auf 22 Jahre. Unterlagen, die zur Beweisführung z.B. bei Produkthaftung, Eigentums-, Bestands- und Arbeitsvertragsrecht dienen, sollten jedenfalls aufbewahrt werden.
  • Einzelaufzeichnungspflichten durch zweimaliges Überschreiten der Umsatzgrenzen
    Unternehmer, die in den Jahren 2005 und 2006 die Umsatzgrenze von € 150.000,- überschritten und bis jetzt eine vereinfachte Losungsermittlung (Kassasturz) vorgenommen haben, sind ab 1. Jänner 2008 zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und -ausgänge verpflichtet (Klienten-Info 10/2007). Rechtzeitige Vorbereitungen für die Umstellung auf das neue System sind bei Zutreffen dieser Kriterien daher erforderlich.
  • Rechnungsbestandteile / Faxrechnungen
    Eingangsrechnungen sind stets auf alle wesentlichen Rechnungsmerkmale hin zu prüfen. Die Übermittlung vorsteuerabzugsberechtigter Faxrechnungen wurde erneut bis 31. Dezember 2008 verlängert.
  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gesellschafterentnahme
    Übersteigen die Entnahmen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH die vereinbarten Bezüge und bestehen keine konkreten Vereinbarungen, die dem Fremdvergleich entsprechen, droht die KESt-Versteuerung als verdeckte Gewinnausschüttung. Vor Jahresende sollte daher der betreffende Aufwandsposten sowie das Verrechnungskonto diesbezüglich überprüft werden.

Für Arbeitgeber

  • Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen je Dienstnehmer/Jahr:
    • Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) € 365,-
    • Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenke, aber keine Autobahnvignette!) € 186,-
    • Zukunftssicherung (z.B. Er- und Ablebensversicherungen, Krankenversicherungen, Anteile an Pensionsinvestmentfonds oder Pensionskassenbeiträge) bis € 300,-
    • Mitarbeiterbeteiligung € 1.460,-
    • Ortsübliche Trinkgelder von dritter Seite, sofern deren Annahme nicht gesetzlich oder kollektivvertraglich untersagt ist.
    • Details lt. Artikel "Lohnerhöhung ohne Lohnnebenkosten" in der Klienten-Info 9/2007.
  • Bildungsfreibetrag / Bildungsprämie
    Zusätzlich zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten Aus- und Fortbildungskosten kann ein Bildungsfreibetrag von 20% der externen Bildungskosten (Kurs- und Seminargebühren, Skripten, nicht jedoch Kosten für Verpflegung und Unterbringung) geltend gemacht werden. Alternativ zum Bildungsfreibetrag kann die Bildungsprämie in Höhe von 6% in Anspruch genommen werden.
  • Lehrlings-Förderungen
    € 1.000,- Lehrlingsausbildungsprämie stehen für jeden noch 2007 eingestellten Lehrling zu. Details hierzu sowie Blum-Prämie und Integrative Berufsausbildung (Klienten- Info 10/2007).
  • Steuerbegünstigung für Verbesserungsvorschläge und Diensterfindungen
    Prämien hiefür sind imAusmaß eines um 15% erhöhten Jahressechstels nur mit 6% zu versteuern. (Keine trivialen Vorschläge, sondern Sonderleistungen!) Neu ist, dass diese Begünstigung rückwirkend ab 2005 der Arbeitnehmer bei der Antragsveranlagung geltend machen kann (§ 124b Z 36 EStG).

Für Arbeitnehmer

  • Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen bei Mehrfachversicherungen
    Für Beiträge, die im Jahr 2004 aufgrund einer Mehrfachversicherung über die Höchstbeitragsgrundlage (laufendes Entgelt monatlich € 3.450,-) hinaus geleistet wurden, ist ein Antrag auf Rückzahlung bis 31. Dezember 2007 möglich. Rückerstattete Beträge sind aber einkommensteuerpflichtig.
  • Werbungskosten noch vor dem 31. Dezember 2007 bezahlen
    Erhöhte Werbungskosten, die das Pauschale von € 132,- p.a. übersteigen, können von Arbeitnehmern geltend gemacht werden. Darunter fallen u.a. berufsbedingte Fortbildungskosten, Familienheimfahrten, Kosten für doppelte aushaltsführung. Entsprechende Nachweise (Rechnungen, Quittungen, Fahrtenbuch) sind erforderlich.
  • Arbeitnehmerveranlagung 2002 sowie Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
    Neben der Pflichtveranlagung (z.B. nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als € 730,- p.a.) gibt es auch die Antragsveranlagung innerhalb von 5 Jahren. Am 31. Dezember 2007 läuft die Frist für das Jahr 2002 ab. Anträge können über FinanzOnline https://finanzonline.bmf.gv.at/ gestellt werden.

Neuerungen ab 2008

[Dezember 2007]

:: Neues zur Einreichung der UVA ab Jänner 2008

Das BMF kündigt die Senkung der Vorjahres-Umsatzgrenze (2007) für die Einreichung der UVA von bisher € 100.000,- auf € 30.000,- an. Das wirkt sich auf die verflichtende elektronische Übermittlung folgender Abgabenerklärungen 2008 aus: U1, U13, U30, E1, E6, K1 und KommSt-Erklärung. Das BMF beziffert die zusätzliche Belastung für die Unternehmen mit ca. € 2,6 Mio!

:: Verpflichtung zur doppelten Buchführung

Die umsatz- und tätigkeitsunabhängige Buchführungspflicht gilt wie bisher gem. § 189 UGB für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), ab 2008 gilt dies auch für GmbH & Co KG (bei der keine natürliche Person unbeschränkt haftet) und führt bei Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG, bei anderen betrieblichen Einkünften nach § 4 Abs. 1 EStG. Überstieg der Umsatz 2007 € 600.000,- bei gewerbetreibenden Einzelunternehmen / Personengesellschaften, besteht ab 2008 Buchführungspflicht nach § 5 EStG, sofern nicht gem. §124 b Z 134 EStG in der Steuererklärung 2007 von der Aufschuboption (bis Ende 2009) Gebrauch gemacht wird

:: Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellung

Gem. §§ 14 Abs. 7 iVm 124 b Z 137 EStG besteht bei abweichendem Wirtschaftsjahr erstmals per 30. Juni 2008, bei einem Kalenderjahr frühestens per 31. Dezember 2008 eine 50%ige Deckungspflicht.

:: Abfuhr von lohnabhängigen Abgaben (13. Lohnabrechnungslauf)

Werden Bezüge, die das laufende Jahr betreffen, im Folgejahr ausbezahlt, sieht das AbgabensicherungsG 2007 für die Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben folgende Regelung vor: Erfolgt die Auszahlung bis zum 15. Februar, kann die Lohnsteuer durch Aufrollung des vergangenen Lohnzahlungszeitraumes neu berechnet werden. Findet keine Aufrollung statt, sind diese Bezüge dem Lohnzahlungszeitraum Dezember zuzurechnen (§ 77 Abs. 5 EStG). Werden Bezüge für das Vorjahr nach dem 15. Jänner bis 15. Februar ausbezahlt, ist die Lohnsteuer bis zum 15. Februar für das Vorjahr abzuführen, wobei § 67 Abs. 8 lit. c EStG nicht anzuwenden (§ 79 Abs. 2 EStG) und der Jahreslohnzettel zu berichtigen ist. Diese Abfuhrverpflichtung bezieht sich gleichermaßen auf den DB, DZ und KommSt.

:: Neuer Dienstreisebegriff ab 2008 (Klienten-Info 9/2007)

Tagesgelder, die auf Grund von lohngestaltenden Vorschriften ausbezahlt werden, sind nur dann steuerfrei, wenn die in § 3 Abs. 1 Z 16b EStG taxativ angeführten Reisetatbestände vorliegen. Die Kilometergrenze beträgt 30.000 p.a. Steuerfrei sind Kilometergelder daher nur mehr bis € 11.400,- p.a. (30.000 * 0,38).

:: Restriktive Meldebestimmung (Klienten-Info 11/2007)

Dienstnehmer sind bereits vor Arbeitsantritt anzumelden und innerhalb von 7 Tagen nach Ende der Pflichtversicherung abzumelden.

:: Maßnahmen zur Arbeitsplatzförderung

  • Arbeitszeitflexibilisierung
    Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: Verlängerung der täglichen Arbeitszeit, Zulassung von 12 Stunden-Schichten, Vereinfachungen bei Gleitzeit, 4 Tage-Woche, Einarbeiten und Abbau von Zeitguthaben. Teilzeitbeschäftigte, die Mehrarbeit leisten, haben Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag von 25%, der aber in bestimmten Fällen nicht zusteht.
  • Bonus für Beschäftigung von Behinderten
    Für die Zeit vom 1. November 2007 bis 31. Juli 2008, wird ein Bonus von € 600,- / Monat zusätzlich zur Integrationsbeihilfe ausbezahlt. Diese Förderung gibt es auch für Lehrlinge und Behinderte, die sich selbständig machen.
  • Lohnzuschuss vom AMS für Arbeitslose
    Sie erhalten ein "Scheckheft" für die Arbeitssuche. Dem Dienstgeber wird für maximal 2 Jahre ein Zuschuss bis zu 2/3 des Bruttobezuges/Monat (Untergrenze € 1.000,-) ausbezahlt.

:: Selbständigenvorsorge (Abfertigung Neu)

Sie wird verpflichtend für Gewerbetreibende und Neue Selbständige, die KV-pflichtversichert sind und freiwillig für Freiberufler und Bauern. Der Beitrag an die MVK beträgt 1,53% (der KV-Beitrag sinkt von 9,1% auf 7,65%),sodass die Beitragserhöhung sich auf 0,08% beschränkt und ist eine Betriebsausgabe. Für aktive Freiberufler besteht eine Optionsfrist bis 30. Juni 2008, Berufsanfänger müssen sich binnen 6 Monaten nach Tätigkeitsbeginn entscheiden.

:: Ausweitung der Arbeitslosenversicherung

Freie Dienstnehmer sind ab 2008 beitragspflichtig und werden auch in die Insolvenzentgeltversicherung mit einbezogen. Für Selbständige ist die Einbeziehung erst ab 2009 vorgesehen.

:: Aus für Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 1. August 2008

Das Auslaufen dieser Steuern scheint sicher zu sein. Zum Unterschied von einer Schenkung, ist der Zeitpunkt für den Anfall der Erbschaft nicht beeinflussbar. Dass die Besteuerung durch ein "Zufallsereignis" (Tod des Erblassers) ausgelöst wird, dürfte verfassungswidrig sein. Zur Vermeidung der Erbschaftsteuer bieten sich 2 Möglichkeiten an: Das Testament enthält eine aufschiebende Bedingung für den Erbanfall erst nach dem 31. Juli 2008 und der Pflichtteilsberechtigte macht seinen Anspruch erst nach dem 31. Juli 2008 geltend (3 Jahre hat er dazu Zeit). Die gesetzlichen Erben haben aber keine Chance der Steuer zu entgehen. Als Maßnahme gegen Vermögensverschiebungen wird Meldepflicht für die Schenkung diskutiert, bei deren Verletzung voraussichtlich ein "Vermögensverschiebungszuschlag" anfallen wird. Für Stiftungen wird voraussichtlich eine Eingangssteuer eingeführt. Bei Grundstücksschenkungen mit Auflagen (Wohnrechtsvorbehalt, Kreditübernahme) bleibt die Grunderwerbsteuer aufrecht.
Unerwartete Folgen hat die Kündigung des DBA seitens Deutschlands für Österreicher, bei Bestehen eines Steueranknüpfungspunktes zu Deutschland (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Vermögen in Deutschland etc.), weil dadurch volle Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht in Deutschland ausgelöst wird.

Rechtzeitige Geltendmachung der Sonderprämien zusammen mit den Steuererklärungen

[Dezember 2007]

Für die Geltendmachung der Sonderprämien sind in den Steuererklärungen E1 bzw. K1 diese nicht nur in den betreffenden Kennzahlen anzuführen (vgl. Klienten-Info 8/2006), sondern auch die folgenden Formulare gleichzeitig beim Finanzamt einzureichen:
E 108c: für Forschung, Bildung und Lehrlingsausbildung
E 108d/j HWG 2005: Hochwasserkatastrophe 2005 - Ersatzbeschaffung für die Jahre 2005, 2006 und 2007. Wurde aber vergessen, diese Formulare gleichzeitig mit den Steuererklärungen einzureichen, besteht eine gesetzliche Nachfrist bis zur Rechtskraft des Bescheides, gegebenen Falles des Feststellungsbescheides. Demnach muss die Nachreichung dieser Formulare innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides beim zuständigen Finanzamt erfolgen oder beim Postamt (eingeschrieben) aufgegeben werden. Dem Vermerk des Eingangsdatums am Bescheid kommt die Beweiskraft zu.
Wurde auch diese Frist versäumt, besteht noch die Möglichkeit gem. § 303 Abs. 1 BAO eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. In diesem Fall genügt aber nicht der Hinweis, dass auf die Einreichung vergessen worden ist, es sind vielmehr die für die Wiederaufnahme taxativ angeführten Gründe (neue Beweismittel, falsche Urkunde, andere Entscheidung über Vorfrage) anzuführen.

Kurz-Info: Jahresnetzkarte als Vorteil aus dem Dienstverhältnis

[Dezember 2007]

Erhält der Dienstnehmer vom Arbeitgeber eine Jahresnetzkarte mit uneingeschränktem Nutzungsrecht, so führt das zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn. Der Vorteil ist nicht monatlich verteilt anzusetzen (BFH 12.4.2007, VI R89/04, BB2007, 1604).

Kurz-Info: Die Einnahmen von Stornogebühren sind nicht umsatzsteuerbar

[Dezember 2007]

Der EuGH 18.7.2007 C-277/05 hat entschieden, dass in diesem Fall kein Leistungsaustausch, sondern ein Schadenersatz für die Auflösung des Vertrages vorliegt und daher kein umsatzsteuerbarer Tatbestand gegeben ist.

Kurz-Info: Prozesskosten als Betriebsausgabe

[Dezember 2007]

Besteht eine betriebliche Veranlassung für den Prozess (z.B. Schadenersatz), sind die damit verbundenen Kosten - unabhängig vom Ausgang des Prozesses - als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies gilt sowohl für das erstinstanzliche Verfahren, als auch für das selbst angestrebte, wenn auch erfolglose Berufungsverfahren (UFSW 27.6.2007,GZ RV/0829-W/03).